10 Fakten zur Heiligsprechung
Der Papst spricht ab und zu jemanden heilig. Was braucht es, um in den Heiligenkanon der katholischen Kirche aufgenommen zu werden? Das neue Underkath-10-Fakten-Video ist der Frage nachgegangen.
Silvan Maximilian Hohl
Bei der Selig- oder Heiligsprechung anerkennt die Kirche, dass eine Person dem Vorbild von Jesus Christus in besonderer Weise gefolgt und so zum Vorbild für andere Gläubige geworden ist. Um selig- oder heiliggesprochen zu werden, muss ein Mensch entweder den Märtyrertod erleiden, ein tugendhaftes Leben führen oder ein Wunder bewirken.
Der Pfad zur Heiligsprechung
Der erste Schritt ist die Seligsprechung, danach folgt allenfalls die Heiligsprechung. Meist wird der Seligsprechungsprozess fünf oder mehr Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet. Allerdings kann der Papst Ausnahmen machen, wie beispielsweise bei Papst Johannes Paul II. (2005) oder Mutter Teresa (1999).
Steht jemand im «Ruf der Heiligkeit», kann der Ortsbischof das Verfahren einleiten. Leben und Nachlass des Kandidaten oder der Kandidatin werden dann geprüft und Zeugen befragt. Bestätigen sich die Wunder, werden die Erkenntnisse an den Vatikan weitergeleitet. Das letzte Wort zur Heiligsprechung liegt beim Papst.
Inflationäre Heilige
2004 wurde das Verzeichnis aller Heiligen und Seligen, das «Martyrologium Romanum», von der römisch-katholischen Kirche aktualisiert. In diesem sind 6’650 Heilige und Selige sowie 7’400 Märtyrer verzeichnet.
Die Zahl der Heiligsprechungen in der katholischen Kirche hat sich in letzter Zeit rasant erhöht. Während Johannes Paul II. in seinem Pontifikat 482 Selige heiliggesprochen hat, kommt Franziskus seit seiner Wahl schon auf über 838 neue Heilige, darunter auch Papst Johannes Paul II.
Hohe Kosten
Eine Heilig- beziehungsweise Seligsprechung kann 60’000 bis zu 300’000 Franken kosten. Die Gebühren für das Gutachten übernehmen bei der Seligsprechung in der Regel die Bistümer, bei der Heiligsprechung der Vatikan.
Auch die Schweiz hat einige Heilige hervorgebracht, wie kath.ch in einem Dossier zeigt. So wurde die St. Galler Inklusin Wiborada, die Westschweizer Näherin Marguerite Bays und der Innerschweizer Nikolaus von Flüe, heiliggesprochen. Letzterer ist auch Schutzpatron der Schweiz.
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